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Stellungnahme aus dem SGPPT-Vorstand

zum Thema Psy-FiT (Psychiatrie-

Finanzierung und Tarifierung)

 

 

 

 

 

 

Ausgangslage: In der Vision Psychiatrie von 2011 und vorher bereits im Psychiatriekonzept des Kantons Zürich (1998) ist das versorgungspolitische Primat "ambulant vor stationär" definiert. Die Finanzierung tagesklinischer Behandlungen als ambulante Leistungen über (Tages-)Pauschalen und der Ausschluss ihrer Entschädigung über den stationären Tarif führt zu einer systematischen Unterfinanzierung des Angebots. Dem wird durch die kantonale Bezuschussung in Form von Subventionen durch die Gesundheitsdirektionen begegnet. Kriterien für die Bezuschussung sind wiederum ans KVG gekoppelt, sodass die die Finanzierbarkeit sinnvoller, aber nicht kvg-pflichtiger Leistungen in Teilen nicht gegeben ist. Im Ergebnis sind die Kostendeckungsgrade von psychiatrischen Tageskliniken mit und ohne kantonale Subventionen weit von 100% entfernt. Zudem werden teilweise klinisch bedeutsame Leistungen erbracht, können aber nicht verrechnet werden.

 

Studie: Im Rahmen des Projekts Psy-FiT (Psychiatrie-Finanzierung und Tarifierung) führte der SMHC eine Analyse der bestehenden Tarif- und Finanzierungssysteme der psychiatrischen Angebote mit besonderem Schwerpunkt der intermediären Angebote durch. Auf dieser Basis sollte der Handlungsbedarf identifiziert und Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.

 

Diese Ergebnisse wurden von der Studienleiterin M. Verbali (Verbali Consulting) im Rahmen des jährlichen SGPPT-Symposiums vorgestellt.

 

Zentrale Ergebnisse aus Sicht der SGPPT:

 

  • Ergebnisse von erfreulich vielen, nämlich 22 Schweizer Tageskliniken flossen ein.
  • Es wird mehrheitlich ganz erheblicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung und Tarifierung der Tageskliniken rückgemeldet
  • Der Kostendeckungsgrad ohne Subventionen liegt bei durchschnittlich 61%, mit Subventionen sind ca. 30% der Tageskliniken noch immer nicht kostendeckend.
  • Das Angebot ist in Qualität, Umfang, Bearbeitungstiefe und Professionalität hochstehend und entspricht in Struktur und Prozeduralität den stationär erbrachten psychiatrisch-psychotherapeutischen Leistungen. 
  •  Hinsichtlich des therapeutischen Anspruchs und der Multiprofessionalität der Leistungserbringer ist das Angebot nicht gleichzusetzen mit therapiefreien Räumen, wie bspw. Tagesstätten.
  •  Einheitliche Tarife für vergleichbar arbeitende Tageskliniken sind anzustreben.
  • Das durch sie erbrachte Leistungsbündel muss dazu durch Akteure aus den Reihen der Leistungserbringer, der (Versorgungs-)Politik und der Kostenträger definiert werden und als verbindlicher Standard Grundlage für eine angemessene Entschädigung werden.